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Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz gilt seit 1. März 2020 auch für Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen sowie medizinisches Personal. Erzieher und Erzieherinnen, Lehrende, Tagespflegepersonen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Arztpraxen, oder Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen danach zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein, sofern sie nach 1970 geboren sind.
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de


Impfempfehlungen

In Deutschland empfiehlt ein unabhängiges Gremium aus Experten und Expertinnen, die Ständige Impfkommission (STIKO), welche Impfungen in welchem Lebensalter sinnvoll sind, um sich vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Die meisten Impfungen werden im frühen Kindesalter durchgeführt. Aber auch für Jugendliche und Erwachsene gibt es Impftermine, die eingehalten werden sollten. Welche dies sind, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Spezielle Impfempfehlungen gibt es darüber hinaus für Menschen mit chronischen Erkrankungen, da sie häufig ein geschwächtes Immunsystem haben und daher besonders anfällig für eine Ansteckung mit Infektionskrankheiten sind, sowie für Regionen im In- und Ausland, in denen vermehrt bestimmte Krankheiten auftreten.










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